Krankenhäuser und stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen bekommen finanzielle Hilfen
Die sogennanten „Freihalte-Pauschalen“ für Kliniken sollen zielgenau wieder eingeführt werden: Entscheidend für die Förderung ist, dass die Intensivkapazitäten knapp sind (weniger als 25% frei und betreibbar) und in dem Gebiet die 7-Tagesinzidenz über 70 liegt.
Ausgleichszahlungen sollen insbesondere an Krankenhäuser gehen, die eine Versorgungsstruktur vorhalten, die in besonderem Maße für intensivmedizinische Behandlung geeignet ist.
Die Pauschalen werden für 90% der Patientinnen und Patienten gezahlt, die weniger im Krankenhaus behandelt werden als im Durchschnitt des Vorjahres.
Außerdem sollen Rehaeinrichtungen bis zum 31.01.2021 wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um COVID-Patienten bei Abklingen der Symptome oder andere Patienten zu übernehmen und damit Intensivstationen zu entlasten.
Auch für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wird ein auf zweieinhalb Monate befristeter Rettungsschirm aufgepannt: Übernommen werden die Hälfte der Kostenausfälle orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen.
Refinanziert werden die beiden Rettungsschirme über den Bundeshaushalt.
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